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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der decorello Werbetechnik für den Bereich Werbetechnik

decorello Werbetechnik, Renate Fischer, Fürstenrieder Str. 214, 81377 München, nachfolgend decorello genannt, bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen im Bereich der Werbetechnik an. Dies umfasst die Leistungen für Solvent- & UV-Digitaldrucke auf Folien und deren Erzeugnisse sowie Holzdirektdruck und deren Erzeugnisse, Werbeschilder, Beschriftungen mit Kontur geschnittenen Folien oder gedruckten Folien, Folierungen von Fahrzeugen, Automaten und Schaufenstern, Steinschlagschutz- & Lackschutzfolien sowie grafische Leistungen für seine Kundenprojekte. Für den Bereich der Softwareentwicklung und Softwarelizenzen, insbesondere für das CRM System Routerm und deren Zusatzprogrammen und Web-Erweiterungen liegen andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde.

1. Geltungsbereich 
  1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gelten für alle gegenwärtige und zukünftig geschlossenen Verträge zwischen decorello und dessen Kunden für alle Leistungen und Waren aus dem Bereich der Werbetechnik. Für den Bereich Softwareentwicklung und Softwarelizenzen liegen eigene, gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde.
    1.2. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbe standteil, selbst wenn  decorello davon Kenntnis hat, es sei denn, dass dieser Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wird.

   1.3. Im Fall, dass einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein sollten, behalten alle übrigen Bedingungen ihre volle Wirksamkeit. Insbesondere bei Bedingungen, die gegenüber Verbrauchern keine Rechtswirksamkeit entfalten können. Für  Verbraucher sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur soweit gültig, als sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

   1.4.  Die zu Grunde gelegten Bestimmungen gelten auch für Verträge, die mit Kunden aus anderen Staaten als Deutschland geschlossen werden.

2.  Vertragsabschluss
   2.1. Angebote in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Der Kunde erhält von decorello ein Angebot. Dies ist ebenso freibleibend und gilt für einen Zeitraum von 4 Wochen.

   2.2. Eine Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn decorello eine Auftragsbestätigung in schriftlicher Form zusendet oder die bestellten Waren oder Dienstleistungen angenommen werden.

   2.3. Wird die Bestellung auf elektronischem Weg übermittelt, wie z.B. durch einen der von decorello betriebenen Online-Shops, wird der Eingang der Bestellung elektronisch bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme durch decorello dar, auch wenn diese als solche verbunden werden kann.

3. Pflichten des Kunden
   3.1. Für Leistungen, welche eine Druckvorlage bzw. ein Layout notwendig ist, wird der Kunde, soweit vorhanden, alle nötigen Daten in elektronischer Form liefern. Wenn keine Daten für eine Druckvorlage oder ein Layout vorhanden sind, wird decorello für den Kunden – nach Absprache mit dem Kunden – ein Layout bzw. Druckvorlage erstellen. Bei der Gestaltung hat decorello, unter Einbeziehung der Kundenwünsche, freie Hand. Die Kosten für die Erstellung von Druck- und/oder Layoutvorlagen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und werden nach benötigtem Aufwand zu je 120,00 EUR/Stunde abgerechnet. Wird  von decorello eine Vorlage bzw. ein Designvorschlag für ein Fahrzeug erstellt, werden die Kosten der Grafikerstellung im Falle eines daraus entstehenden Beschriftungsauftrag mit diesem Auftrag verrechnet.

   3.2. Werden für die Erbringung der Leistungen durch decorello Freigaben, Genehmigungen oder weitere Informationen benötigt, verpflichtet sich der Kunde diese rechtzeitig und zeitnah zu liefern, damit eine termingerechte und reibungslose Erbringung durch decorello ohne Mehrkosten oder Minderung der Qualität durchführen kann.

   3.3. Sollten durch eine verzögerte Lieferung der fehlenden Daten oder Informationen Mehrkosten entstehen, ist dies vom Kunden zu tragen.

   3.4. Der Kunde stellt sicher und versichert hiermit, dass die gelieferten Daten wie z.B. für Druck- und/oder Layoutvorlagen frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise die Freigabe und Genehmigungen für diese Daten vorliegen. 

   3.5. Werden dennoch Rechte Dritter durch die vom Kunden gelieferten Daten zur Realisierung seines Auftrags durch Dritte geltend gemacht, stellt der Kunde decorello von jeglichen Ansprüchen frei und übernimmt alle Schäden, die aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen.

   3.6. Der Kunde teilt decorello ohne Nachfrage alle Informationen über den zu beklebenden oder bedruckenden Untergrund mit, wie z.B. neue Lackierungen oder Beschichtungen wie z.B. eine Nanoversiegelung. Der Kunde haftet hier für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

4. Nutzungsrechte 
   4.1. Bei allen Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, Dateien und sonstigen Unterlagen von decorello, behalten wir uns, soweit nicht gesondert vereinbart, unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit decorello zur Verfügung gestellt werden und befarf der schriftlichen Zustimmung.

   4.2. Eine Übertragung oder Verwertung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch decorello, damit es seine Wirksamkeit erhält.

   4.3. Decorello behält sich das Recht vor, von jedem Projekt oder Auftrag ein Belegexemplar oder Fotos von der Sache zur Eigenwerbung und/oder Referenz für Online- oder Printmedien unentgeltlich zu nutzen, auch wenn dieses Projekt bzw. Auftrag schon abgeschlossen ist, soweit dies im Auftrag nicht anders vereinbart wurde.

5. Lieferzeit
   5.1. Soweit kein ausdrücklich schriftlich vereinbarter Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

   5.2. Der Beginn der von uns angestrebten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

   5.3. decorello ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

   5.4. Ist eine Nichteinhaltung des Liefertermins auf höhere Gewalt, wie z.B. bei Streiks, Aussperrungen oder behördlichen Anordnungen zurückzuführen, verlängern sich die Lieferzeiten dem angemessen.

   5.5. Ebenso ist bei Personalmangel, technischen Problemen oder sonstigen Hindernissen unserer Lieferpartner, wie DPD, DHL, UPS oder für den Vertrag speziell gewähltes Unternehmen kein Verschulden von decorello anzulasten. Die Lieferzeiten verlängern sich dann dem angemessen.

   5.6. Ist bei der Zustellung durch einen Lieferdienst der Lieferung der Kunde nicht anwesend, oder werden die Adressangaben vom Kunden falsch mitgeteilt, gilt der erste Zustellversuch bereits als Annahme.

   5.7. Muss auf Grund falscher Informationen durch den Kunden oder wegen Abwesenheit ein Paket erneut zugestellt werden, hat der Kunde gegeben falls die erneuten Versandkosten zu tragen.

6. Gefahrenübergang bei Versendung
   6.1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen unserer Produktionsstätte, die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.  

7. Preise und Fälligkeit
   7.1. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich, soweit sie versandt werden, zuzüglich Versandkosten.
   7.1.1. Die Versandkosten richten sich, je nach Versandunternehmen, nach Größe und/oder Gewicht.
   7.1.2. Der Nachnahmeversand enthält extra Kosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Innerhalb Deutschlands betragen diese 8,90 EUR brutto.

   7.2.  Zusätzliche Leistungen werden gesondert abgerechnet.

    7.3.  Für Aufträge ab 1.000,00 EUR wird eine Anzahlung von min. 30% der Rechnungssumme vor Auftragsbeginn fällig. Gehen ein Projekt bzw. Auftrag über einen längeren Zeitraum, werden Abschlagszahlungen im 14 tägigem Turnus gestellt, die sofort zu begleichen sind. Die Schlussrechnung hat dann das in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsziel.

  7.4. Ein Skontoabzug bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

   7.5. Bestellungen aus unseren Online-Shops werden mit Vorkasse abgerechnet, wie z.B. PayPal oder Sofortüberweisung. In besonderen Fällen ist auch eine Nachnahme möglich, welche mit zusätzlichen Kosten wie in Punkt 7.1.2 verbunden ist.
           Zum 1.12.2019 hat unser Dienstleister DPD den COD Dienst eingestellt. Nachnahmen sind daher nicht mehr möglich.

   7.6. Leistungen aus der Werbetechnik werden bei Übergabe bzw. Fertigstellung, soweit nicht anders vereinbart, direkt abgerechnet und vom Kunden sofort mit einer Barzahlung beglichen. Die Herausgabe von Fahrzeugen erfolgt erst nach Begleichung der Rechnung.

   7.7. Sollte bei der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel vereinbart sein, muss der Kaufpreis innerhalb 7 Tage ohne Abzug ab Rechnungsdatum erfolgen.

   7.8. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Folgen bei Zahlungsverzug.

   7.9. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

   7.10. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt
   8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

   8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich in Schriftform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

   8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags, einschließlich der Mehrwertsteuer, ab.  Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Auftrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungsein stellung vorliegt.

   8.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgten stets namens und im Auftrag für decorello. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

9. Gewährleistung
   9.1. Für Unternehmen:
 

 9.1.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und  Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.1.2. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware oder Leistung bei unserem Kunden. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfist. Soweit das Gesetz gemäß §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), §479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und §634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. 

9.1.3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.     

9.1.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 

9.1.5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Untergrund oder besonderer äußeren Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.1.6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind ausgeschlossen uns erfolgen in der Regel am Standort von decorello.

9.1.7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umgang des Rückgriffsan spruchs des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

   9.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.  Haftung
 

10.1. Decorello haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von decorello.   

10.2. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

   10.3. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

   10.4. Soweit die Haftung nach Ziffern 10.1 und 10.2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von decorello.

11. Schlussbestimmungen
   11.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

   11.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


Stand Dezember 2019